Rechtliche Betreuung mit Kompetenz und Empathie


Ich unterstütze Menschen, die ihre rechtlichen Angelegenheiten aufgrund von Krankheit, Behinderung oder altersbedingten Einschränkungen nicht mehr selbstständig regeln können. Auch Angehörige finden bei mir eine verlässliche Ansprechperson.


In meiner Funktion als rechtlicher Betreuer stehe ich Ihnen zur Seite, indem ich umfassende Beratung, Unterstützung und Begleitung anbiete. Mein Ziel ist es, Sie in diesen herausfordernden Situationen zu unterstützen und Ihnen dabei zu helfen, Ihre rechtlichen und persönlichen Angelegenheiten verantwortungsvoll zu regeln.



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Über Uns

Niklas Wickel,
Curator de Jure


Ich bin staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger und zertifizierter Berufsbetreuer (Curator de Jure).

Seit 2018 führe ich rechtliche Betreuungen im Hochsauerlandkreis und begleite Menschen in unterschiedlichen Lebenssituationen.

Die Qualifikation als zertifizierter Berufsbetreuer erfüllt die gesetzlichen Anforderungen nach dem Betreuungsorganisationsgesetz und steht für eine fundierte fachliche Ausbildung.

In meinem Büro werde ich im Verwaltungsbereich unterstützt, sodass organisatorische Abläufe zuverlässig gewährleistet sind.



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Was ist rechtliche Betreuung?

Eine rechtliche Betreuung wird eingerichtet, wenn eine volljährige Person bestimmte Angelegenheiten nicht mehr eigenständig regeln kann.

Dabei geht es nicht um Entmündigung. Die Selbstbestimmung bleibt grundsätzlich erhalten. Der Betreuer darf nur in den vom Gericht festgelegten Aufgabenbereichen vertreten.

Was selbst entschieden und erledigt werden kann, soll auch weiterhin selbst geregelt werden – gegebenenfalls mit Unterstützung. Ziel ist es, so viel Selbstständigkeit wie möglich zu erhalten oder wiederherzustellen.


Wie wird eine Betreuung eingerichtet?

Eine rechtliche Betreuung kann beim zuständigen Amtsgericht angeregt werden – zum Beispiel durch Angehörige, Ärzte, Behörden oder die betroffene Person selbst.

Das Gericht prüft, ob eine Betreuung erforderlich ist. Grundlage hierfür ist unter anderem eine ärztliche Stellungnahme. Erst wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, wird eine Betreuung für klar definierte Aufgabenbereiche eingerichtet.


Gesundheitssorge

Der Aufgabenbereich "Gesundheitssorge" umfasst die Organisation und gegebenenfalls die Zustimmung zu medizinischen Maßnahmen für den Betreuten, abgestimmt auf seine individuellen Bedürfnisse. Die Rolle des Betreuers variiert je nach Fähigkeit des Betreuten, selbstständig Entscheidungen zu treffen. Bei komplexen medizinischen Themen wie riskanten Operationen oder Behandlungen mit schweren Nebenwirkungen ist oft die Zustimmung des Betreuers erforderlich.

Vermögenssorge

Der Aufgabenbereich "Vermögensangelegenheiten" umfasst die Verwaltung der finanziellen Belange des Betreuten. Dazu gehört die Führung eines Girokontos, die Verwaltung von Sparvermögen, die Regelung von Wohnheim- oder Tagesstättenkosten, die Zahlung von Miete und Strom sowie die Bearbeitung von Schulden.

Vertretung gegenüber Behörden und Ämtern

Der Aufgabenbereich "Vertretung gegenüber Behörden und Ämtern" umfasst die rechtliche Vertretung des Betreuten in verschiedenen Angelegenheiten. Dazu gehören unter anderem die Beantragung von Befreiungen, Pflegeleistungen, Renten und Sozialhilfen sowie die Durchsetzung etwaiger Ansprüche.

Wohnungsangelegenheiten

Der Aufgabenbereich "Wohnungsangelegenheiten" umfasst, dass der Betreuer die Verantwortung für den Abschluss und die Erhaltung von Mietverträgen übernehmen kann. Bei Bedarf organisiert er den Umzug in eine geeignete Unterkunft sowie die Kündigung des Mietverhältnisses und die Auflösung des Haushaltes.

Postangelegenheiten

Der Aufgabenbereich "Postangelegenheiten" umfasst besondere rechtliche Regelungen zum Schutz der Post- und Fernmeldeangelegenheiten. Der Betreuer kann Entscheidungen über den Fernmeldeverkehr treffen und die Post des Betreuten entgegennehmen. Offensichtlich private Post wird ungeöffnet an den Betreuten weitergeleitet, während andere Post geöffnet und entsprechend der Situation bearbeitet wird.

Aufenthaltsbestimmung

Der Aufgabenbereich "Aufenthaltsbestimmung" umfasst die Festlegung des Aufenthaltsorts für den Betreuten, wenn dieser selbst nicht dazu in der Lage ist. Der Betreuer sorgt dafür, dass der Betreute bei Bedarf in einer geeigneten Einrichtung untergebracht wird, die seinen gesundheitlichen Anforderungen entspricht. Dabei werden die Wünsche des Betreuten berücksichtigt. Der Betreuer organisiert Umzüge, schließt Verträge ab und kümmert sich um melderechtliche Angelegenheiten.


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Sie haben Fragen? Gerne kläre ich in einem persönlichen Gespräch, ob und in welchem Umfang eine rechtliche Betreuung sinnvoll ist.

Schreiben Sie mir gerne eine E-Mail: info@betreuungsbuero-sauerland.de