Rechtliche Betreuung mit Kompetenz und Empathie


Die demografische Entwicklung in Deutschland führt dazu, dass immer mehr ältere Menschen aufgrund altersbedingter Erkrankungen ihren Alltag allein nur schwer bewältigen können. Auch die Zahl der psychisch erkrankten Menschen, die Unterstützung im täglichen Leben benötigen, nimmt stetig zu.


In meiner Funktion als rechtlicher Betreuer stehe ich Ihnen zur Seite, indem ich umfassende Beratung, Unterstützung und Begleitung anbiete. Mein Ziel ist es, Sie in diesen herausfordernden Situationen zu unterstützen und Ihnen dabei zu helfen, Ihre rechtlichen und persönlichen Angelegenheiten verantwortungsvoll zu regeln.



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Über Uns

Niklas Wickel,
Curator de Jure


Mein Name ist Niklas Wickel und ich komme aus Schmallenberg im Sauerland.

Als gelernter Gastronom und staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger begann ich 2017 ehrenamtlich mit der Führung von rechtlichen Betreuungen. Seit 2018 bin ich als Berufsbetreuer im Hochsauerlandkreis tätig.

2020 begann ich die Ausbildung zum Curator de Jure (Zertifizierter Berufsbetreuer) an der Technischen Hochschule Deggendorf, die ich 2022 erfolgreich abschloss. In meinem Betreuungsbüro in Schmallenberg beschäftige ich eine Verwaltungsfachkraft, um eine optimale Betreuung und Unterstützung meiner Klienten sicherzustellen.

Ich bin Mitglied im Berufsverband der Berufsbetreuer und verfüge über diverse Zusatz- und Weiterbildungen, wie z.B. Sterbebegleitung, Palliativbegleitung und Validation nach Naomi Feil.



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Was ist rechtliche Betreuung?

Eine rechtliche Betreuung unterstützt erwachsene Personen, die aufgrund von Krankheit oder Behinderung nicht mehr in der Lage sind, ihre rechtlichen Angelegenheiten eigenständig zu regeln. Sie wird individuell auf die Bedürfnisse der betroffenen Person abgestimmt, berücksichtigt ihre verbleibenden Fähigkeiten und schützt ihre Selbstbestimmung. Rechtliche Maßnahmen werden auf das erforderliche Minimum beschränkt. Der vom Betreuungsgericht bestellte Betreuer hilft der betroffenen Person in einem festgelegten Aufgabenbereich, ihre rechtlichen Angelegenheiten weitgehend selbst zu führen und ihr Selbstbestimmungsrecht zu wahren. Der Betreuer greift nur ein, wenn dies notwendig ist.

Die Bestellung eines Betreuers bedeutet keine Entmündigung. In Deutschland wurde die Entmündigung von Volljährigen bereits 1992 abgeschafft.

Eine Betreuerbestellung hat keine Auswirkung auf die Geschäftsfähigkeit der betreuten Person. Die Gültigkeit ihrer rechtlichen Erklärungen wird allein anhand ihrer Fähigkeit beurteilt, den Inhalt, die Bedeutung und die Tragweite zu verstehen und danach zu handeln. Die Frage nach der Geschäftsfähigkeit wird im Einzelfall entschieden, unabhängig davon, ob ein Betreuer bestellt ist.


Gesundheitssorge

Der Aufgabenbereich "Gesundheitssorge" umfasst die Organisation und gegebenenfalls die Zustimmung zu medizinischen Maßnahmen für den Betreuten, abgestimmt auf seine individuellen Bedürfnisse. Die Rolle des Betreuers variiert je nach Fähigkeit des Betreuten, selbstständig Entscheidungen zu treffen. Bei komplexen medizinischen Themen wie riskanten Operationen oder Behandlungen mit schweren Nebenwirkungen ist oft die Zustimmung des Betreuers erforderlich.

Vermögenssorge

Der Aufgabenbereich "Vermögensangelegenheiten" umfasst die Verwaltung der finanziellen Belange des Betreuten. Dazu gehört die Führung eines Girokontos, die Verwaltung von Sparvermögen, die Regelung von Wohnheim- oder Tagesstättenkosten, die Zahlung von Miete und Strom sowie die Bearbeitung von Schulden.

Vertretung gegenüber Behörden und Ämtern

Der Aufgabenbereich "Vertretung gegenüber Behörden und Ämtern" umfasst die rechtliche Vertretung des Betreuten in verschiedenen Angelegenheiten. Dazu gehören unter anderem die Beantragung von Befreiungen, Pflegeleistungen, Renten und Sozialhilfen sowie die Durchsetzung etwaiger Ansprüche.

Wohnungsangelegenheiten

Der Aufgabenbereich "Wohnungsangelegenheiten" umfasst, dass der Betreuer die Verantwortung für den Abschluss und die Erhaltung von Mietverträgen übernehmen kann. Bei Bedarf organisiert er den Umzug in eine geeignete Unterkunft sowie die Kündigung des Mietverhältnisses und die Auflösung des Haushaltes.

Postangelegenheiten

Der Aufgabenbereich "Postangelegenheiten" umfasst besondere rechtliche Regelungen zum Schutz der Post- und Fernmeldeangelegenheiten. Der Betreuer kann Entscheidungen über den Fernmeldeverkehr treffen und die Post des Betreuten entgegennehmen. Offensichtlich private Post wird ungeöffnet an den Betreuten weitergeleitet, während andere Post geöffnet und entsprechend der Situation bearbeitet wird.

Aufenthaltsbestimmung

Der Aufgabenbereich "Aufenthaltsbestimmung" umfasst die Festlegung des Aufenthaltsorts für den Betreuten, wenn dieser selbst nicht dazu in der Lage ist. Der Betreuer sorgt dafür, dass der Betreute bei Bedarf in einer geeigneten Einrichtung untergebracht wird, die seinen gesundheitlichen Anforderungen entspricht. Dabei werden die Wünsche des Betreuten berücksichtigt. Der Betreuer organisiert Umzüge, schließt Verträge ab und kümmert sich um melderechtliche Angelegenheiten.


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